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Finanzlexikon: umsatzsteuer

umsatzsteuer

Eine Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die von einem Verkäufer (leistender Unternehmer) für einen getätigten Umsatz an die Finanzbehörden abzuführen ist. Eine solche Steuer ist in vielen Ländern üblich. In Deutschland wird die Umsatzsteuer lediglich in Form einer Mehrwertsteuer erhoben. Innerhalb der EU ist die Umsatzsteuer aufgrund der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie relativ einheitlich geregelt.

Der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer liegt in Deutschland bei derzeit 16%. Der ermäßigte steuersatz beträgt 7% und entfällt auf Lebensmittel (gilt nicht bei Restaurantbesuchen) und Leitungswasser, Zeitschriften und Bücher, sowie Zahnersatz.

Besonderheiten gibt es für Umsätze innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft.

Eine konsolidierte (d.h. alle zwischenzeitlichen Änderungen durch weitere Richtlinien berücksichtigende) Fassung der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie ist hier zu finden: [1]

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